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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Sozialberatung / Sozialhilfe

Hilfesuchende aller Altersgruppen der Sitzgemeinde Hindelbank und der Anschlussgemeinde Krauchthal werden bei persönlichen, rechtlichen und finanziellen Problemen von qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unentgeltlich beraten und falls angezeigt an andere Fachstellen vermittelt.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung, sofern die Notlage nicht durch andere Mittel behoben werden kann. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Hilfesuchenden auf der Basis des Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern und der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Vertiefte Informationen sind der Informationsbroschüre "Sozialhilfe" am Ende der Seite zu entnehmen.

Die Sozialhilfe für den Kanton Bern ist im kantonalen Soziahilfegesetz SHG vom 11. Juni 2001 geregelt: «Die Sozialhilfe nach diesem Gesetz sichert die gemeinsame Wohlfahrt der Bevölkerung und ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens» (Art. 1 des SHG).

Die Massnahmen der Sozialhilfe sind auf folgende Ziele ausgerichtet:

  • Prävention und vorbeugende Beratung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Ausgleich von Beeinträchtigungen
  • Behebung von Notlagen
  • Verhinderung von Ausgrenzung
  • Förderung der Integration


Rechtliches

SKOS-Richtlinien
Handbuch Sozialhilfe
Sozialhilfegesetz des Kantons Bern SHG
Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern SHV
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Kanton Bern GSI

Regionaler Sozialdienst Hindelbank und Umgebung
Soziale Sicherheit

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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