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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich bei einer Ausgleichskasse anzumelden und AHV-Beiträge abzurechnen. Zudem muss der Arbeitgeber alle neuen Angestellten bei einer Ausgleichkasse anmelden.

Bei der Erfassung eines neuen Unternehmens muss der Arbeitgeber der Ausgleichskasse eine Schätzung der jährlichen Lohnsumme mitteilen. Auf dieser Grundlage erstellt und versendet die Ausgleichskasse die Monats- oder Quartalsrechnungen an den Arbeitgeber. Am Jahresende erhält der Arbeitgeber eine Lohnbescheinigung, die er bis jeweils am 30. Januar ausgefüllt der AHV-Zweigstelle abgeben muss. Die Ausgleichskasse berechnet die Differenz zwischen den bezahlten Akontobeiträgen und den definitiven Beiträgen und erstattet sie zurück oder stellt sie nachträglich in Rechnung.

Die Anmeldung als Arbeitgeber sowie die Anmeldung für Personal (Eintrittsmeldung in den Betrieb) können heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Wird eine Anmeldung an die Ausgleichskasse des Kantons Bern gewünscht, ist das jeweils vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular mit den notwendigen Belegen bei der AHV-Zweigstelle des Geschäftssitzes einzureichen.

Informationen für Arbeitgeber
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL, Arbeit

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

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Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet. 

Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.

Kontakt

 

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