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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Selbständige Erwerbstätigkeit

Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die

  • unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie
  • in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.

 

Selbständigerwerbende müssen ab 1. Januar Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und nach den Bestimmungen der Erwerbsersatzordnung (EO) leisten, der auf ihren 17. Geburtstag folgt. Sie sind weder obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit noch gegen Unfall versichert und sind auch nicht den Bestimmungen über die berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt.

 

Werden im selbständigen Betrieb Arbeitnehmer beschäftigt, müssen diese bei einer Ausgleichskasse angemeldet werden.

 

Die Anmeldung als Selbständigerwerbende sowie die Anmeldung für Personal (Eintrittsmeldung in den Betrieb) kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Wird eine Anmeldung an die Ausgleichskasse des Kantons Bern gewünscht, ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular mit den notwendigen Belegen bei der AHV-Zweigstelle des Geschäftssitzes einzureichen.

Informationen Selbständigerwerbende
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Arbeit

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

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Freitag

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Kontakt

 

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