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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Flexibles Rentenalter

Der Bezug der Altersrente kann im Rahmen des flexiblen Rentenalters um

  • 1 oder 2 ganze Jahre vorgezogen werden.
  • 1 bis höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden.


Wird der Bezug der Rente vorgezogen, hat dies während des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente zur Folge. Wird die Rente hingegen aufgeschoben, profitiert der Rentenbezüger von einer erhöhten Rente.

Eheleute können die Renten unabhängig voneinander aufschieben oder vorbeziehen.

Das Anmeldeformular für eine Altersrente kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist mindestens 3 – 4 Monate vor Erreichen des Altersjahres, ab welchem der Vorbezug gewünscht wird, bei der Ausgleichskasse einzureichen, welche vor dem Renteneintritt für die AHV-Beiträge zuständig war.

Informationen zum flexiblen Rentenalter
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL, Senioren

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

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Mittwoch

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