Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5

Siegelungswesen

In jedem Todesfall muss gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Siegelungsbeamtin muss sich deshalb mit den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretern von verstorbenen Personen in Verbindung setzen. Das Siegelungsprotokoll ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes aufzunehmen. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, dem Siegelungsorgan wahrheitsgetreu über alle Verhältnisse, die für die Feststellung des Vermögens der verstorbenen Person von Bedeutung sind, Auskunft zu geben. Dazu sind die Belege von Vermögenswerten, Ehe- oder Erbverträge, Testament, etc. bereit zu halten.

Siegelungsbeamtin
Katja Schönholzer
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
Tel. 034 420 20 60

katja.schoenholzer@hindelbank.ch

Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Bestattungswesen

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

2019 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz