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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Silbersboden
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Geburt

Die Geburt eines Kindes wird dem zuständigen Zivilstandsamt automatisch gemeldet, sofern es in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist. Anders ist es, wenn das Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt. Bei Hausgeburten sind die Eltern dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.

Anschliessend meldet das Zivilstandsamt die Geburt der zuständigen Gemeinde für deren Erfassung. 

Informationen Geburt
Zivilstandsereignisse

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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