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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer

Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen bei Einreichung des Gesuchs erfüllt sein:

  • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichen des Gesuches;
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichen des Gesuches;
  • Ehepaare sowie Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, können ein gemeinsames Gesuch stellen, sofern beide Ehepartner bzw. eingetragene Partner die erforderlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. 

 

Eingebürgert werden kann, wer die Eignung erfüllt, das heisst wer

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist,
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt,
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet,
  • sich über die Verständigungsfähigkeit in Deutsch ausweisen kann (Sprachniveau schriftlich A2, mündlich B1),
  • einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringt,
  • einen Einbürgerungstest bestanden hat,
  • über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügt,
  • keine Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen zurückbezahlt hat,
  • die Werte der Bundesverfassung respektiert,

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt über das Einbürgerungsverfahren der Einwohnergemeinde Hindelbank oder auf der Homepage des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, www.sid.be.ch.

Für die ordentliche Einbürgerung ist die Gemeindeschreiberei die erste Anlaufstelle.

 

Erleichterte Einbürgerung
Unter bestimmten Bedingungen können folgende Personengruppen früher als im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden:

  • Ausländische Ehepartnerinnen / Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern
  • Ausländische Kinder von Schweizer Staatsangehörigen
  • Ausländische Personen der dritten Ausländergeneration

 

Die detaillierten Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt über das erleichterte Einbürgerungsverfahren oder auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM, www.sem.admin.ch.

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bezogen und eingereicht werden. 

Keine Einträge vorhanden

Informationen Einbürgerung
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Zivilstandsereignisse

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

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Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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