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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Steuererklärung - Fristverlängerung

Die ordentliche Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Für unselbständig Erwerbstätige ist es grundsätzlich der 15. März, für selbständig Erwerbstätige der 15. Mai.

Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten ab 1. Januar 2021 neue Fristen und Gebühren.

 Steuererklärung 
 natürliche Personen

  Online

 Schriftlich (E-Mail, Brief),
 Telefon, Schalter

 Fristverlängerung bis 15. 
 Juli 

 gebührenfrei

 CHF 20.00

 Fristverlängerung bis 15.
 September

 CHF 20.00

 CHF 40.00

 Fristverlängerung bis 15.
 November

 CHF 40.00

 CHF 60.00

Die Anzahl der Fristverlängerungen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das führt dazu, dass der Eingang der Steuererklärungen von Mitte Juni bis September tief ist. Mit dieser neuen Praxis wird das Ziel verfolgt, den Steuererklärungseingang für die Veranlagung nach vorne zu verschieben.

Die Fristverlängerung ist vor Ablauf der Einreichefrist bei der Kantonalen Steuerverwaltung zu beantragen. Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich somit eine Mahngebühr.

Online
Mit dem BE-Login oder über www.taxme.ch

Schriftlich / Telefon / Schalter
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf

Telefon 031 633 60 01
eo.sv@be.ch

 

Fristverlängerung
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Gemeindesteuern

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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