Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5

Parkierungserleichterung

Die Parkkarte wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern auf eine gehbehinderte Person, eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst, welcher Gehbehinderte transportiert, ausgestellt. Die Parkkarte ist befristet und gilt in der Regel für ein Jahr.

Erstmaliges Ausstellen einer Parkkarte für gehbehinderte Personen
Die gehbehinderte Person reicht die notwendigen Unterlagen (Gesuch um Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen, ärztlicher Bericht zur Mobilitätsbehinderung, Passfoto) für eine Parkierungserleichterung bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle ein. Diese überprüft die Personalien und sendet die Unterlagen an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern zur abschliessenden Beurteilung weiter.

Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird pro Gesuch um Parkierungserleichterung eine Gebühr von Fr. 10.00 verrechnet.

Erneuerung der Parkkarte für gehbehinderte Personen
Die gehbehinderte Person reicht die notwendigen Unterlagen (Gesuch um Erneuerung einer Parkkarte, Passfoto) direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ein.

Erstmaliges Ausstellen oder Erneuern einer Parkkarte für Behindertenfahrdienste
Behindertentransportorganisationen oder institutionalisierte Fahrdienste reichen das Gesuch um Parkierungserleichterungen für Behindertenfahrdienste direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ein.

Informationen Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Behinderung

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen