Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5

Waffenerwerbsschein

Für den Erwerb einer bewilligungspflichtigen Waffe wird ein Waffenerwerbsschein benötigt. Das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheines muss mit folgenden Dokumenten bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden:

  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines gültigen Passes / einer gültigen Identitätskarte
  • Kopie des Ausländerausweises (bei Ausländerinnen und Ausländer)


Die Gemeindeschreiberei prüft das Gesuch und leitet es an die Kantonspolizei zur abschliessenden Beurteilung weiter.

Gebühr
Die Gebühren werden vom Kanton in Rechnung gestellt.

Informationen Waffen
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Polizei

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen