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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Aktuelles

 

Öffentliche Bekanntmachung der Inkraftsetzung eines Reglements nach Art. 45 Gemeindeverordnung (GV)

22.08.2024

Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen "Zivilschutzorganisation Ämme BE".

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Hindelbank am 11. Juni 2024 beschlossene Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen "Zivilschutzorganisation Ämme BE" vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 13. August 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde. Der Erlass tritt rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft. 

Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutz

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


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