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Aktuelles

 

Hundetaxe 2024

27.05.2024

Die Taxe für jeden am Stichtag 1. August über 6 Monate alten Hund beträgt in Hindelbank CHF 50.00. Die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 werden im August zugestellt. Wer keinen Hund mehr besitzt oder einen (zusätzlichen) Hund angeschaft hat, wird gebeten, dies der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt erfasst die Hunde im AMICUS. 

Ersthundehalter
Einwohner, die ihren ersten Hund besitzen und bisher noch nicht in der AMICUS-Datenbank registriert waren, werden gebeten, sich bei der Gemeindeschreiberei für die Anmeldung des Hundes sowie für die Erfassung als Hundehalter im AMICUS zu melden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Nach erfolgter Registrierung stellt AMICUS den neuen Hundehaltern die für den Zugang zur Datenbank notwendigen Benutzerdaten per E-Mail zu. Sind die Benutzerdaten beim Einwohner eingetroffen, muss dieser die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen. 

Bisherige Hundehalter
Einwohner, welche bereits im Besitz eines Hundes sind oder waren, werden gebeten, neue Hunde bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Zudem muss der Hundehalter die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen.  Adressänderungen sowie Namensänderungen der Hundehalter übernimmt im AMICUS die Gemeindeschreiberei. Für die Verwaltung der E-Mailadresse, der Telefonnummer sowie der Korrespondenzsprache im AMICUS sind die Hundehalter selber verantwortlich.

Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz
Hunde, welche in der Schweiz geboren sind und hier leben, sollten bereits im AMICUS erfasst sein. Der neue Besitzer kann den Hund im eigenen AMICUS-Account übernehmen, sofern der alte Besitzer den Hund weitergegeben hat. Bei Unklarheiten können sich Hundehalter an die Gemeindeschreiberei wenden. Hunde, die noch nicht registriert sind, werden von einem Tierarzt registriert. Dafür werden die Benutzerdaten des neuen Besitzers benötigt. 

Anschaffung eines Hundes aus dem Ausland
Hunde aus dem  Ausland sind im AMICUS noch nicht registriert. Neue Hundehalter gehen mit dem Hund zum Tierarzt. Dieser überprüft die Mikrochip-Nummer und meldet den Hund im AMICUS an. Dafür werden die Benutzerdaten des neuen Besitzers benötigt. 

Tod des Hundes
Ist ein Hund verstorben, meldet der Hundehalter dies der Gemeindeschreiberei. Die Gemeindeschreiberei mutiert das Todesdatum im AMICUS.

Weitere Informationen unter www.amicus.ch

Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern
0848 777 100
info@amicus.ch

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Kontakt

 

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