22.08.2024
Am 27. Oktober 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen 2025- 2028 statt.
An der Urne sind am Wochenende vom 27. Oktober 2024 für eine Amtsdauer von vier Jahren (1. Januar 2025 - 31. Dezember 2028) zu wählen:
nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) mit Amtsantritt auf 1. Januar 2025
Gemäss Art. 56 des Organisationsreglements (OgR) sind die Wahlvorschläge bis am Freitag, 13. September 2024, 17:00 Uhr, der Gemeindeschreiberei Hindelbank einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von mind. 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Gemäss Art. 57 OgR dürfen die Vorgeschlagenen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Gemäss Art. 58 OgR müssen die Wahlvorschläge Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Im Übrigen werden auf die Bestimmungen des OgR verwiesen.
Die Wahlvorschläge können auf dem von der Gemeinde publizierten Dokument auf der Homepage eingereicht werden.
Allfällig erforderlichen Verbesserungen der Wahlvorschläge sind bis spätestens am Mittwoch, 18. September 2024, 12:00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Hindelbank einzureichen.
Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlungen als gewählt erklärt (Art. 70 OgR).
Ausseramtliches Wahlmaterial (Wahlprospekte)
Der Gemeinderat hat gemäss Art. 37 Abs. 4 OgR folgende Weisungen betr. Format, Gewicht, Abgabetermin erlassen:
Format A5 oder A4 & A3 gefaltet auf A5
Abgabetermin Prospekte spätestens am Freitag, 20. September 2024, 12:00 Uhr
Anzahl Stimmberechtigte Stand 31.07.2024: 1'902 Einwohnerinnen und Einwohner
Das ausseramtliche Wahlmaterial wird zusammen mit dem amtlichen Wahlmaterial durch den SAZ Burgdorf verpackt.
Wir werden die amtlichen Wahlzettel (2'000 Stk.) am Montag, 16. September 2024 bestellen. Zusätzliche ausseramtliche Wahlzettel können zum Selbstkostenpreis bezogen werden. Diese sind ab Freitag, 20. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung abholbereit. Bestellungen sind direkt bei der Druckerei Zürcher AG (Tel. 031 859 59 88) bis spätestens am Freitag, 13. September 2024 aufzugeben.
Die Wahlen durch die Gemeindeversammlung gemäss Art. 4 OgR finden am Montag, 2. Dezember 2024 statt. Die Publikation erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Vorlage Wahlvorschläge Präsidentin / Präsident Gemeinderat
Vorlage Wahlvorschläge Mitglieder Gemeinderat
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00 - 12.00 |
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