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Erlass Gemeindereglemente - Fakultatives Referendum / Amtliche Publikation gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements

19.09.2024

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des Datenschutzreglements öffentlich bekannt.

Das Reglement wurde im Zusammenhang mit der Revision des Organisationsreglements erlassen.

Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 9. September 2024 gestützt auf Art. 12 Abs. 3 OgR beschlossen.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. 

Referendumsfrist: 19. September - 19. November 2024

Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften: 97

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage
Das Datenschutzreglement liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 19. September bis 19. November 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Zudem kann es online auf der Homepage www.hindelbank.ch eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglemente öffentlich bekannt geben. 

Datenschutzreglement (DSR) 2025


Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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