Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5

Öffentliche Planauflage: Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg

06.05.2021

Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone

Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg zur Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen der Änderung der Überbauungsordnung liegen 30 Tage, vom 6. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021, in der Gemeindeschreiberei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.hindelbank.ch aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank, einzureichen.

Hindelbank, 3. Mai 2021
Gemeinderat Hindelbank

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

geschlossen


Dienstag

geschlossen


Mittwoch

geschlossen 


Donnerstag

geschlossen 

Freitag

geschlossen


Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen