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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Öffentliche Planauflage: Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg

06.05.2021

Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone

Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg zur Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen der Änderung der Überbauungsordnung liegen 30 Tage, vom 6. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021, in der Gemeindeschreiberei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.hindelbank.ch aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank, einzureichen.

Hindelbank, 3. Mai 2021
Gemeinderat Hindelbank

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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