06.05.2021
Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone
Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg zur Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen der Änderung der Überbauungsordnung liegen 30 Tage, vom 6. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021, in der Gemeindeschreiberei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.hindelbank.ch aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank, einzureichen.
Hindelbank, 3. Mai 2021
Gemeinderat Hindelbank
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
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