11.02.2019
Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen / Bewilligungspflicht
Per 1. Januar 2019 ist die revidierte Gastgewerbeverordnung in Kraft getreten. Unter anderem wurde auch die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen angepasst. Nicht gewerbsmässige Veranstaltungen, welche die in Art. 1a GGV umschriebenen Kriterien einhalten, sind dem Gastgewerbegesetz nicht mehr unterstellt. Die Kriterien können Sie im Detail dem nachstehenden Artikel entnehmen:
Art. 1a Nicht gewerbsmässige Veranstaltungen
1 Veranstaltungen, deren Erlös einer gemeinnützigen Organisation zugute kommt und deren Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter höchstens eine geringfügige Umtriebsentschädigung erhalten, gelten nicht als gewerbsmässig, wenn sie
a alkoholfrei durchgeführt werden oder
b einen begrenzten Teilnehmerkreis unter sich bekannter Personen haben wie Veranstaltungen in einer Strasse oder in einer Wohnsiedlung.
2 Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt und ist der Teilnehmerkreis nicht begrenzt, gelten Veranstaltungen im Sinne von Absatz 1 ebenfalls als nicht gewerbsmässig, wenn
a sie spätestens um 0.30 Uhr enden,
b sie nicht im Wald oder in Waldnähe stattfinden,
c höchstens Hintergrundmusik bis 22.00 Uhr abgespielt wird,
d nicht mehr als 100 Aussensitzplätze, in feuerpolizeilich für die entsprechende Belegung abge-nommenen Räumen nicht mehr als 250 Sitzplätze angeboten werden,
e keine verkehrslenkenden Massnahmen erforderlich sind,
f keine provisorischen Parkplätze erstellt wer-den müssen und
g nur einfache Speisen wie an einem Grillstand zubereitet und abgegeben werden.
Die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene, zum Jugendschutz und Brandschutz sind in jedem Fall zu beachten.
Zudem ist neu seit 1. Januar 2019 bei Anlässen die Verwendung von gegen Pfand abgegebenem Mehrweggeschirr vorgeschrieben. Kein Mehrweggeschirr ist nötig bei Vorliegen von folgenden Gründen
- Anlass unter 500 Personen
- nicht verhältnismässig (hier ist eine Begründung anzugeben)
- hinsichtlich Umweltbelastung gleichwertige Lösung (z.B. kompostierbares Geschirr)
Es wird auf die Gastgewerbeverordnung sowie auf den Prozessablauf "Bewilligungspflicht für Einzelanässe" verwiesen. Gesuchformulare könnenhier heruntergeladen werden.
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