05.01.2015
Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 27 des Organisationsreglements gibt der Gemeinderat Hindelbank folgenden Beschluss bekannt:
- Genehmigung der 4. Teilrevision des Gebührenreglements
Die 4. Teilrevision des Gebührenreglements liegt bis am 9. März 2015 auf der Gemeindeverwaltung Hindelbank öffentlich auf. Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen die Genehmigung der 4. Teilrevision des Gebührenreglements das Referendum ergreifen. Ein allfälliges Referendum ist bis am 9. März 2015 bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank einzureichen. Das Referendum kann nur gegen die Teilrevision, d.h. gegen die Aenderungen (im Reglement rot markiert) ergriffen werden.
- Gebührenreglement, 4. Teilrevision
- Erläuterungen
Es ist kein Referendum ergriffen worden. Die 4. Teilrevision des Gebührenreglements tritt per 1. April 2015 in Kraft.
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 |
Dienstag |
geschlossen |
|
Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Donnerstag |
geschlossen |
|
Freitag |
08.00 - 12.00 |
|
Für den Regionalen Sozialdienst gelten andere Öffnungszeiten.