18.10.2018
Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 27 des Organisationsreglements gibt der Gemeinderat folgenden Beschluss bekannt:
- Genehmigung des Reglements über die Verwendung von ausserordentlichen Einnahmen mit Schaffung einer Spezialfinanzierung
Das Reglement liegt bis am 24. Dezember 2018 auf der Gemeindeverwaltung Hindelbank öffentlich auf. Gemäss Art 26 des Organisationsreglements können mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten gegen die Genehmigung des Reglements über die Verwendung von ausserordentlichen Einnahmen mit Schaffung einer Spezialfinanzierung das Referendum ergreifen. Ein allfälliges Referendum ist bis am 24. Dezember 2018 bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank einzureichen. Hinweis: Da die Verwaltung am 24.12.2018 geschlossen ist, ist eine allfällige Eingabe nur noch per Post möglich.
Reglement über die Verwendung von ausserordentlichen Einnahmen mit Schaffung einer Spezialfinanzierung
Erläuterungen
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 |
Dienstag |
geschlossen |
|
Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Donnerstag |
geschlossen |
|
Freitag |
08.00 - 12.00 |
|
Für den Regionalen Sozialdienst gelten andere Öffnungszeiten.