20.06.2018
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung zur Festlegung des Gewässerraums zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
Erläuterungsbericht
Änderung Art. 13 Baureglement
Zonenplan Gewässerraum
Die Unterlagen bestehend aus Erläuterungsbericht, Änderung Art. 13 Baureglement und Zonenplan Gewässerraum liegen ausserdem vom 25. Juni 2018 bis und mit 31. Juli 2018 in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Am 2. Juli 2018 findet von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Sprechstunde für betroffene Grundeigentümer statt. Es wird um eine vorgängige Anmeldung bei der Bauverwaltung gebeten.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Hindelbank zu richten.
Gemeinderat Hindelbank
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 |
Dienstag |
geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00 - 12.00 |
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Für den Regionalen Sozialdienst gelten andere Öffnungszeiten.