08.02.2024
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglement (OgR) die Genehmigung des Reglements über die Gebühren im Bestattungswesen öffentlich bekannt.
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 8. Februar - 8. April 2024
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 96 Unterschriften
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank
Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 8. Februar - 8. April 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Ebenso kann das neue Reglement online auf der Homepage www.hindelbank.ch eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.
Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen ab 01.01.2024
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
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