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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Aktuelles

 

Inkrafttreten Gebührentarif zum Abfallreglement (Verordnung) per 1. Januar 2021 – 1. Teilrevision ab 2024

05.10.2023

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Hindelbank an seiner Sitzung vom 3. Juli 2023 den Gebührentarif zum Abfallreglement (Verordnung) per 1. Januar 2021 – 1. Teilrevision ab 2024 erlassen hat.

Der Gebührentarif tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.

Namens des Gemeinderats Hindelbank

Die Gemeindeschreiberin:
Jasmin Regez

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

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Freitag

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