08.03.2023
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 20. Februar 2023 gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 9. März – 8. Mai 2023
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 98 Unterschriften
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank
Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 9. März – 8. Mai 2023 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Ebenso kann das neue Reglement online auf der Homepage www.hindelbank.ch eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.
Der Gemeinderat
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
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14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
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