22.08.2018
Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 27 des Organisationsreglements gibt der Gemeinderat Hindelbank folgenden Beschluss bekannt:
- Genehmigung der 1. Teilrevision des Feuerwehrreglements
Die 1. Teilrevision des Feuerwehrreglements liegt bis am 22. Oktober 2018 auf der Gemeindeverwaltung Hindelbank öffentlich auf. Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen die Genehmigung der 1. Teilrevision des Feuerwehrreglements das Referendum ergreifen. Ein allfälliges Referendum ist bis am 22. Oktober 2018 bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank einzureichen.
Bei der 1. Teilrevision handelt es sich ausschliesslich um Änderungen im Zusammenhang mit HRM2, die auf Grund der übergeordneten Gesetzgebung vorzunehmen sind.
Es ist kein Referendum ergriffen worden. Die 1. Teilrevision des Feuerwehrreglements tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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