19.12.2023
Anfang 2021 trat die Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Bis Ende 2023 gelten Übergangsbestimmungen.
Am 31. Dezember 2023 ist die Übergangsfrist zu Ende. Ab 1. Januar 2024 werden alle Fälle an das neue Recht angepasst. Läuft Ihre EL-Berechnung somit aktuell noch nach altem Recht, werden Sie im Dezember 2023 eine neue Verfügung erhalten.
Ab Mitte Dezember 2023 steht eine Hotline der Ausgleichskasse des Kantons Bern, Abteilung Ergänzungsleistungen, zur Verfügung.
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Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet.
Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.