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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Krankheitskostenabrechnung

Für die Rückerstattung der ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten muss eine Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung vorliegen. Bei einem Anspruch auf eine jährliche EL werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten bis Fr. 1‘000.00 bei Erwachsenen und Fr. 350.00 bei Kindern zurückerstattet.

Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht andere Versicherungen (Krankenkasse, Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditätsversicherung) für die Kosten aufkommen.

Vergütbar sind nur in der Schweiz entstandene Kosten. Im Ausland entstandene Kosten können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie während eines Auslandaufenthaltes notwendig wurden oder wenn die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden konnten.

Die vollständigen Unterlagen (Kopien der Rechnungen und zwingend immer eine Kopie der Leistungsabrechnung der Krankenkasse oder ein Ablehnungsschreiben einer anderen Versicherung) müssen innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.

Informationen Rückerstattung der Krankheitskosten
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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