27.05.2015
Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 27 des Organisationsreglements gibt der Gemeinderat Hindelbank folgenden Beschluss bekannt:
- Genehmigung der 2. Teilrevision des Reglements zur Aufgabenübertragung im Bereich der Volksschule
Die 2. Teilrevision des Reglements zur Aufgabenübertragung im Bereich der Volksschule liegt bis am 27. Juli 2015 auf der Gemeindeverwaltung Hindelbank öffentlich auf. Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen die Genehmigung der 2. Teilrevision des Reglements zur Aufgabenübertragung im Bereich der Volksschule das Referendum ergreifen. Ein allfälliges Referendum ist bis am 27. Juli 2015 bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank einzureichen.
Es hat sich gezeigt, dass eine Umsetzung der Schulreorganisation per 1. August 2015 leider nicht möglich ist. Nach wie vor wird aber eine Schulreorganisation angestrebt. Somit ist eine Teilrevision des Reglements nötig, die das Datum der Inkraftsetzung betrifft. Dieses Datum steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es ist deshalb vorgesehen, dass der Gemeinderat mit dem Abschluss des Zusammenarbeitsvertrages über das Inkrafttreten der Schulreorganisation, resp. der Aufgabenübertragung beschliesst. Das Referendum kann nur gegen die 2. Teilrevision, d.h. gegen die Aenderungen (im Reglement rot markiert) ergriffen werden.
Gegen die 2. Teilrevision des Reglements zur Aufgabenübertragung im Bereich der Volksschule ist kein Referendum ergriffen worden. Die 2. Teilrevision des Reglements tritt auf 1. August 2015 in Kraft.
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