04.05.2022
Öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 BauG
Die Revision der Ortsplanung der Gemeinde Hindelbank lag vom 25.11.2021 bis zum 03.01.2022 öffentlich auf. Der Gemeinderat hat am 21.02.2022 den Verzicht auf die Einzonung der ZPP 4 Hubelweg beschlossen. Die Gemeindeversammlung hat zusätzlich am 05.04.2022 den Verzicht auf die Umzonung der ZöN F in die ZPP 3 Wässermatte beschlossen. Soweit öffentlich aufgelegte Pläne und Vorschriften im Beschlussverfahren geändert werden, müssen diese Änderungen gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 öffentlich aufgelegt werden.
Die Unterlagen liegen vom 06.05.2022 – 07.06.2022 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei eingesehen werden und sind auf der Homepage der Gemeinde www.hindelbank.ch aufgeschaltet. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Hindelbank einzureichen.
Hindelbank, 2. Mai 2022
Gemeinderat Hindelbank
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00- 12.00 Uhr |
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