10.11.2021
Verfügung des Amtes für Kultur (nach Art. 13a Abs. 2 und 3 Bauv)
Vom 19. Juli bis 26. September 2021 konnten die Akten beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern eingesehen werden. Während dieser Frist konnten Äusserungen und Anträge eingereicht werden.
Im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme hat es in der Gemeinde Hindelbank keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.
Der Archäologische Dienst hat das nachgeführte Inventar mit Verfügung anfangs November in den amtlichen Anzeigern und im Amtsblatt publiziert. Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung verlangt haben. Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 (30 Tage).
Sie finden das Inventar auf dieser Website. Die Unterlagen können auch ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern nach vorheriger Anmeldung (adb.bauen@be.ch oder 031 633 98 98) eingesehen werden.
Kantonales Amt für Kultur
Archäologischer Dienst
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
08.00- 12.00 Uhr |
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Mittwoch |
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